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AGB B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von PURPOSE PUNKS®
gegenüber UNTERNEHMEN.


A. Allgemeiner Teil

I. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestehen aus einem Allgemeinen (A.) und einem Besonderen Teil (B.) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen PURPOSE PUNKS®, Heike Stebner, Mallinckrodtstraße 320, im e-port-dortmund Hafen, 44147 Dortmund) und ihren Unternehmens-Kunden.

(2) Diese AGB von PURPOSE PUNKS® gelten ausschließlich für Unternehmer iSd § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn PURPOSE PUNKS® ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn PURPOSE PUNKS® auf ein Schreiben, eine E-Mail oder sonstigen Text Bezug nimmt, dass Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(4) Sofern im Besonderen Teil (B.) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder individualvertraglich nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Teils (A.).

II. Vertragsabschluss

III. Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch den Anbieter vertraulich zu behandeln sind insb. ausschließlich für den Kunden erstellte Analysen und Handlungsanweisungen.

(2) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie

- ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
- der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;

- der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.

(3) Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.

(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.

IV. Haftung, Haftungsgrenzen

(1) PURPOSE PUNKS® haftet – sofern im Besonderen Teil dieser AGB oder individualvertraglich nichts anderes geregelt wurde - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PURPOSE PUNKS® im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung von PURPOSE PUNKS® auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.

(4) Im Übrigen haftet PURPOSE PUNKS® nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Unter Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf - also die wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.

(5) Für Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet PURPOSE PUNKS® nur, soweit sie die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht hat. Die Haftung von PURPOSE PUNKS® ist der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(7) Sämtliche Ansprüche unter dieser Ziff. 6. verjähren innerhalb von 1 Jahr; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung. Dies gilt nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden oder in Fällen zwingender Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz.

VI. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

(1) Sofern zwischen den Parteien ein Dauerschuldverhältnis geschlossen wird, wird der Vertrag zunächst für die vertraglich vereinbarte Grundlaufzeit geschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungszeitraum), sofern er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Grundlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.

Im Übrigen sind vereinbarte Termine nur dann verbindlich, wenn sie als verbindlich bezeichnet wurden.

(2) Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für einen Vertragspartner insbesondere vor, wenn der andere Vertragspartner gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.

(3) Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
VI. Höhere Gewalt

(1) Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

- von der Partei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung;

- Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo;

- über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf;

- nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Anbieter die Telekommunikationsleistung mit anbietet.

(2) Jede Partei hat die andere über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich bzw. per E-Mail oder per Fax in Kenntnis zu setzen.

(3) Solange PURPOSE PUNKS® (a) auf die Mitwirkung oder Informationen des Kunden wartet oder (b) durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb des Anbieters (im letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist), behördliches Eingreifen, gesetzliche Verbote oder andere unverschuldete Umstände in ihren Leistungen behindert ist (,,höhere Gewalt“), gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung (,,Ausfallzeit“) als verlängert und es liegt für die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. PURPOSE PUNKS® teilt dem Kunden derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mit. Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen länger als 3 Monate an, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei.

VII. Referenznennung

PURPOSE PUNKS® ist berechtigt den Kunden und eine Beschreibung der erbrachten Leistungen im Internet (inkl. Social-Media), Fernsehen, in der Printwerbung, in redaktionellen Texten und sonstigen Medien als Referenz anzugeben und damit zu werben. Auf Anfrage des Anbieters wird der Kunde diesem hierfür auch sein Logo in einem gebräuchlichen Dateiformat zur Verfügung zu stellen.


VIII. Einsatz von Dritten/ Subunternehmen

(1) PURPOSE PUNKS® ist es gestattet – ohne Einwilligung des Kunden – zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritte bzw. Subunternehmen einzusetzen. PURPOSE PUNKS® trägt dafür Sorge, dass die von ihr für die Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.

(2) Sofern das Verhalten oder die Qualifikation, der von PURPOSE PUNKS® eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, wird der Kunde PURPOSE PUNKS® hierüber unverzüglich informieren. PURPOSE PUNKS® wird unverzüglich geeignete Maßnahmen, die gegebenenfalls auch in einem Austausch der betreffenden Person bestehen können, ergreifen.

(3) PURPOSE PUNKS® wird sich um Kontinuität bei den für den Kunden tätigen Personen bemühen. Ein Austausch ist dem Auftraggeber frühzeitig vorab anzuzeigen und erfolgt nur durch eine Person, deren Qualifikation mindestens der der zu ersetzenden Person entspricht.

(4) Die von PURPOSE PUNKS® eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit von PURPOSE PUNKS® eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Kunden erbringen.

IX. Zusammenarbeit der Vertragsparteien

(1) Für die Leistungserbringung ist eine enge Zusammenarbeit der Vertragsparteien notwendig. Die Vertragsparteien werden sich daher über alle Umstände aus ihrer Sphäre informieren, die eine Auswirkung auf die Leistungserbringung durch PURPOSE PUNKS haben können.

(2) Die Vertragsparteien benennen jeweils eine verantwortliche Person, die der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Ansprechpartner zur Verfügung steht und die befugt ist, für die jeweilige Vertragspartei verbindliche Erklärungen abzugeben und Erklärungen der anderen Vertragspartei entgegenzunehmen.

X. Geistiges Eigentum

(1) Sofern nichts anderes vereinbart, bleibt PURPOSE PUNKS Inhaberin aller Materialien, die durch gewerbliche Schutzrechte oder schutzrechtsähnliche Positionen gleich welcher Art (z.B Patentrechte, Markenrechte, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte) und gleich ob eingetragen oder nicht („geistige Eigentumsrechte“), geschützt sind oder geschützt werden können („Materialien“) und ihr zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags zustehen oder von ihr (oder von Dritten in ihrem Auftrag) nach Abschluss des Vertrags entwickelt werden. Entsprechendes gilt für Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen.

(2) Mit der Übergabe dieser Materialien räumt PURPOSE PUNKS dem Kunden an den unter diesem Vertrag gelieferten Materialien ein nicht-ausschließliches, dauerhaftes, nicht übertragbares Recht ein, diese zu nutzen, soweit sich dies aus dem Zweck des Vertrags ergibt.

( (3) Der Kunde bleibt Inhaber aller Materialien, die ihm zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags zustehen oder von ihm (oder von Dritten in seinem Auftrag) nach Abschluss dieses Vertrags entwickelt werden („Kunden-Materialien“). Entsprechendes gilt für Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen. Sofern diese von PURPOSE PUNKS vorgenommen werden, erfolgen sie zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung durch den Kunden. Der nachfolgende Abs. 4 findet hierfür entsprechende Anwendung. Der Kunde räumt PURPOSE PUNKS ein auf den Zeitraum und den Zweck der Vertragsdurchführung begrenztes, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Kunden -Materialien ein.

( (4) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt PURPOSE PUNKS dem Kunden an den vertraglich für den Kunden erstellten und als solche in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Materialien – sofern nicht anders vereinbart - ein einfaches, unbefristetes, inhaltlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Recht ein, die betreffenden Materialien umfassend zu nutzen und zu verwerten.

XI. Vergütung und Zahlungsziel

(1) Die Vergütung gilt für den in den Auftragsbestätigungen bzw. Angeboten aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang, wobei die Leistung und deren Umfang ausschließlich durch den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bestimmt werden:

a) Mentoring und Coaching von Führungskräften, Manager*innen, Nachwuchsführungskräften und Personal im Sinne des Unternehmens/Auftraggebers;

b) PURPOSE PUNKS® MASTERCLASSES zu den Themen CHANGE, LEADERSHIP EXCELLENCE, agile OKR, SUSTAINABILITY, beinhalten abgestimmte Anzahlen von Trainingstagen und Trainern;

c) PURPOSE PUNKS® MOVEMENTS zu den Themen CHANGE und SUSTAINABILITY über einen längeren, begleitenden Zeitraum;

Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen, ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei PURPOSE PUNKS®. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

(5) PURPOSE PUNKS® ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von PURPOSE PUNKS® durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

XII. Sonstiges

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Nebenbestimmungen außerhalb eines Vertrags und seiner Anlagen bestehen grundsätzlich nicht. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages und der Anhänge bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

(3) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.

(4) Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieser AGB Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung iSd Abs. 3 rechtskräftig oder von beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.

(5) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, das für den Sitz von PURPOSE PUNKS® zuständige Gericht.

B. Besonderer Teil

I. Besonderheiten bei Beratungsleistungen

1. Vertragsgegenstand

(1) Sofern sich PURPOSE PUNKS® zur Erbringung von Beratungsleistungen („Auftrag Beratungsleistungen“) verpflichtet hat, gelten die Vorschriften des Abschnitts B.I. dieser AGB. Die Leistungserbringung erfolgt auf dienstvertraglicher Basis iSd §§ 611 ff. BGB. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags. Zu den Beratungsleistungen können insbesondere folgende Tätigkeiten zählen, wobei die Leistung und deren Umfang ausschließlich durch den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bestimmt werden:

a) Beratung, Anregungen und Mitwirkung bei unternehmerischen Transformationsfragen und Durchführungsstrategien

b) Beratung, Anregungen und Mitwirkung zur Personalstrategie und Maßnahmen der Fürsorge und Prävention / Trainingsbedarfspläne, etc.

c) Beratung zu Fragen der nationalen, regionalen oder lokalen Schwerpunktbildung;

d) Mitarbeit an der Entwicklung der Marketing-strategie;

e) Mitwirkung bei der Erarbeitung der Umsatzziele;

f) Anregungen zu Verbesserungen oder Veränderungen der Produkte und deren Ausstattungen

(2) Sofern vereinbart, gelten die Vorschriften dieses Abschnitts auch für die mit den Beratungsleistungen im Zusammenhang stehenden Planungs-, Gestaltungs-, und Entwicklungsleistungen sowie die Durchführung der erforderlichen Werbemaßnahmen.

2. Rechtliche Verantwortung des Kunden

Die rechtliche Verantwortung in Bezug auf die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der vorgeschla-genen Maßnahmen bzw. erzielten Arbeitsergebnisse trägt ausschließlich der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese bei Ihrer Verwendung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen

II. Besonderheiten bei Veranstaltungen (wie z.B. Vorträgen)

1. Vertragsgegenstand

(1) Sofern Gegenstand des Vertrages die Durchführung von Veranstaltungen sind („Auftrag Veranstaltungen“), gelten die nachfolgenden Bestimmungen der AGB.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass eine Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung nur möglich ist, wenn die für die Teilnahme an der Veranstaltung gestellten Voraussetzungen in der Person des Teilnehmers erfüllt werden.



2. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er die evtl. sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung erfüllt.

(2) Dem Kunden obliegt es, bei der Buchung eine Möglichkeit anzugeben, mittels der man ihn schnellstmöglich kontaktieren kann (z. B. Mobilfunk-nummer), so dass ihm evtl. ein Ausfall bzw. eine Änderung der Veranstaltung frühzeitig mitgeteilt werden kann

(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er pünktlich an dem vereinbarten Veranstaltungsort erscheint. Sollte sich der Kunde verspäten, so ist er verpflichtet, uns diese Verspätung spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Veranstaltung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens benennen. PURPOSE PUNKS® kann in diesem Fall unter Berücksichtigung der Interessen der evtl. anderen Teilnehmer einen verspäteten Beginn der Veranstaltung zustimmen; ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Der Anspruch von PURPOSE PUNKS® auf vollständige Vergütung bleibt auch bei Ablehnung eines verspäteten Beginns der Veranstaltung unberührt.

3. Änderung des Ablaufs einer Veranstaltung

Der Ablauf einer Veranstaltung kann aus von PURPOSE PUNKS® nicht vertretbaren Gründen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden geändert werden, wie z. B. bei Bauarbeiten, Demonstrationen, unzureichenden Witterungsverhältnissen und ähnlichen Umständen. Eine solche Änderung des Verlaufs der Veranstaltung lässt den Anspruch von PURPOSE PUNKS® auf die vereinbarte Vergütung unberührt.

3. Absage einer Veranstaltung durch PURPOSE PUNKS®

Eine gebuchte Veranstaltung kann zudem aus wichtigen, von PURPOSE PUNKS® nicht vertretbaren Gründen, wie z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, unzureichenden Witterungs-verhältnissen, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten oder höherer Gewalt, abgesagt werden. In diesem Fall werden die Kunden so früh wie möglich über die Absage mittels der bei der Buchung gemachten Kontaktdaten informieren und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einen Ausweichtermin vorschlagen.


4. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Nimmt der Kunde die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl PURPOSE PUNKS® zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so bleibt der Zahlungsanspruch hiervon unberührt.

Stand: 01. August 2024

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